
Impressum
(gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) und § 18 Medienstaatsvertrag (MStV))
Datenschutz: Der Umgang mit personenbezogenen Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere Art. 13 und 14 DSGVO.
ATM Projektmanagement Sp. z o.o.
Vertretungsberechtigte Person: Geschäftsführerin
Dipl.-Ing. (FH) Architekt Magdalena Elisabeth Friedl

Berufsrechtliche Angaben
Mitglied der Bayerischen Architektenkammer
Mitgliedsnummer: 179 559
Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Europäisches Institut für postgraduale Bildung (EIPOS)
Bildungsregistrier-Nr.: 1223-03-2005
Zertifizierte Sachverständige für die Bewertung von Bauschäden an Gebäuden

Steuerliche Angaben
ATM Projektmanagement Sp. z o.o.
Polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung
ul. Cegielniana 4
44-200 Rybnik
Polen
Vertreten durch:
Magdalena Elżbieta Friedl
Geschäftsführerin / Präsidentin des Vorstands
Kontakt:
Telefon: +48 506 732 662
E-Mail: sekretariat@atm-projektmanagement.de
Internet: www.atm-projektmanagement.info
Registerangaben:
Eingetragen im polnischen Unternehmerregister KRS
Registergericht: Sąd Rejonowy w Gliwicach, X Wydział Gospodarczy KRS
KRS: 0001094799
NIP: 6423251936
REGON: 528126809
Stammkapital: 5.000,00 PLN
Umsatzsteuerliche Angaben:
Polnische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer / NIP: PL6423251936
Deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE462755154
Umsatzsteuerliche Registrierung in Deutschland: Finanzamt Hameln-Holzminden
Die ATM Projektmanagement Sp. z o.o. hat ihren Sitz in Polen und ist für umsatzsteuerliche Zwecke in der Bundesrepublik Deutschland registriert.
Die umsatzsteuerliche Registrierung in Deutschland begründet weder eine deutsche Gesellschaft noch eine Verlegung des Gesellschaftssitzes nach Deutschland.
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Urheberrecht
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Polen
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Umsatzsteuerliche Hinweise
Die ATM Projektmanagement Sp. z o.o. hat ihren Sitz in Polen und ist für umsatzsteuerliche Zwecke in der Bundesrepublik Deutschland registriert.
Die umsatzsteuerliche Behandlung jedes Auftrags wird jeweils anhand der konkreten Leistungsart, des Leistungsortes, des Status des Leistungsempfängers und der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften geprüft. Soweit erforderlich, erfolgt eine Prüfung durch einen Steuerberater.
Bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück richtet sich der Leistungsort grundsätzlich nach dem Ort, an dem das Grundstück gelegen ist.
Bei B2B-Leistungen kann – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung finden. In diesem Fall schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer.
Leistungen an Privatpersonen in Deutschland werden – soweit steuerbar und steuerpflichtig – grundsätzlich mit deutscher Umsatzsteuer nach deutschem Umsatzsteuerrecht abgerechnet.
Für bestimmte grenzüberschreitende B2C-Leistungen innerhalb der Europäischen Union kann – soweit gesetzlich zulässig – das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) Anwendung finden.
Diese Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar.